Euroregion Neisse e.V.

Vergleich der Euroregion Neisse - Nisa - Nysa mit Euregios
an der deutsch – niederländisch – belgischen Grenze – Zusammenfassung

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Nutzung eines EVTZ

Die Euroregion Neisse - Nisa - Nysa hat sich das Ziel, eine gemeinsame Rechtsperson zu gründen, schon im Jahre 2004 gestellt und setzt gegenwärtig die Vorbereitungsschritte zur Gründung eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit um . Da die verglichenen Euregios schon eine Form einer gemeinsamen Rechtsperson haben, sehen sie in der Anwendung eines Europäischen Verbundes für Territoriale Zusammenarbeit keinen größeren Mehrwert. Während der Gespräche erwähnten die Direktoren die Tatsache, dass  wenn sie in der Lage der Euroregion Neisse - Nisa - Nysa wären, wo ein EVTZ die einzige Möglichkeit darstellt, wie eine gemeinsame Rechtsperson zu gründen, würden sie sich mit Sicherheit um einen EVTZ bemühen.
Die einzige Euregio, die über eine Nutzung eines EVTZ nachdenkt, ist die dreiseitige Euregio Maas - Rhein. Einen Mehrwert sieht die Euregio in folgenden Tatsachen:

  • es handelt sich um eine engere Struktur mit klar definierten Zielen - eine Zusammenarbeit im Rahmen solcher Rechtsperson wäre verbindlicher,
  • es handelt sich um Strukturen mit demselben Charakter - sie sind also leicht europaweit vergleichbar, sie können gemeinsame Lobby bilden, Erfahrungen und Ideen austauschen, wie ihr Funktionieren zu verbessern.
  • es handelt sich um ein neues Instrument.

Die Vertreter der Euregios sehen eine mögliche Nutzung eines EVTZ als einer Struktur zur Steuerung eines Programms der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Die Euroregion Neisse - Nisa - Nysa könnte mit der Euregio Maas - Rhein im Bereich des Erfahrungsaustausches zur Vorbereitung und einer möglichen folgenden Funktion eines EVTZ zusammenarbeiten. Die Euroregion Neisse - Nisa - Nysa kann auch wertvolle Erfahrungen im Bereich der gemeinsamen Strukturen von weiteren Euregios nutzen. Auch wenn sie andere Rechtsformen haben, besitzen sie langjährige Erfahrungen mit dem Übergang zu einer gemeinsamen Rechtsperson und ihrer Funktion sowie gemeinsame Steuerungs- und Verwaltungsstrukturen.