Euroregion Neisse e.V.

Vergleich der Euroregion Neisse - Nisa - Nysa mit Euregios
an der deutsch – niederländisch – belgischen Grenze – Zusammenfassung

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Rechtliche Stellung

Einen grundlegenden Unterschied gibt es in der rechtlichen Stellung der Euregios. Alle angeführten Euregios verfügen über eine Rechtspersönlichkeit (e.V., Zweckverband oder Stichting), während die Euroregion Neisse - Nisa - Nysa ein typisches Modell von sog. „Zwillingen", in diesem Fall „Drillingen" darstellt, wo es auf jeder Seite einen Verein mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit gibt und die Euroregion auf Basis eines Kooperationsvertrages zwischen diesen Vereinen beruht. Dies begründet aber keine neue Rechtsperson. Diese Tatsache hat ebenfalls wesentliche Auswirkungen auf die Organisationsstruktur sowie auf das Funktionieren der Euroregion.
Eine gemeinsame Körperschaft und eine gemeinsame Führung der Euroregion (Geschäftsstelle) haben wesentliche Auswirkungen auf die Qualität der Zusammenarbeit. Bei den Gesprächen mit den Direktoren der Euregios wurde mehrmals betont, dass eine tatsächliche Entwicklung der Zusammenarbeit und die Zunahme an Qualität des Funktionierens der Euregio erst nach der Gründung einer gemeinsamen Rechtsperson mit einem Direktor (Geschäftsführer) zustande gekommen ist.
Die Tatsache, dass diese Euregios eine Rechtsperson sind, stärkt zu gleich auch ihre Position im Bezug zu den regionalen sowie nationalen Behörden und sorgt ebenfalls für eine höhere Vertrauenswürdigkeit zwischen den Mitgliedsgemeinden. Dies trägt ebenfalls zur Verteidigung ihrer Rolle bei der Implementierung von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei, da es sich in der Tat um gemeinsame grenzübergreifende Strukturen handelt (de facto sowie de jure).